Impfen und Vorsorge
Warum sollte man sich impfen lassen?
Impfungen gehören zu den erfolgreichsten und zugleich kosteneffektivsten Maßnahmen, um sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Impfungen sind besonders angebracht als Schutz vor Infektionskrankheiten, die schwere Folgen nach sich ziehen oder sogar tödlich verlaufen können. Zu den Komplikationen, die durch derartige Krankheiten verursacht werden können, zählen etwa Hirnhautentzündungen, Lähmungen, Schädigungen des Herzmuskels, Unfruchtbarkeit oder - bei Schwangeren - Schädigungen des ungeborenen Kindes. Hohe Durchimpfungsraten helfen zudem denjenigen, die noch keinen Impfschutz haben: Krankheiten können sich nicht so schnell und weit ausbreiten, das Infektionsrisiko sinkt.
Wichtiges über Schutzimpfungen
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die meisten Schutzimpfungen. Bei einer Reihe von Impfungen wie denen gegen Hepatitis A, Hepatitis B oder Tollwut kommt nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften auch der Arbeitgeber als Kostenträger in Frage. Reiseimpfungen für den Schutz vor Krankheiten in Urlaubsländern müssen Sie dagegen in der Regel selbst bezahlen.
Zunehmend warnen Impfgegner vor möglichen Risiken durch Schutzimpfungen und die dabei eingesetzten Impfstoffe, vor allem bei Impfungen von Kindern. In Deutschland existiert keine Impfpflicht. Die Entscheidung, sich oder Ihre Kinder impfen zu lassen, liegt bei Ihnen. Sie sollten jedoch wissen:
- Moderne Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Unerwünschte und schwerwiegende Nebenwirkungen treten nur sehr selten auf.
- Hinterfragen Sie die von Impfgegnern vorgebrachten Behauptungen.
- Bedenken Sie: Die häufigste Ursache für fehlenden Impfschutz sind vergessene Impftermine.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu allen Fragen rund ums Impfen.
Gegen welche Krankheiten sollten Sie sich oder Ihre Kinder impfen lassen?
Kurzüberblick
- Impfungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
- Regelimpfungen bei Erwachsenen
- Indikationsimpfungen
- Impfplan der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Impfungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
Diphtherie
Die durch Bakterien verursachte Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Typische Erkennungszeichen sind Beläge auf Mandeln und Kehlkopf. Eine Behandlung ist möglich, jedoch kann die Krankheit auch dann schwer und u.U. lebensbedrohlich verlaufen, da Herzmuskel und Nerven geschädigt werden.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Das für den Wundstarrkrampf verantwortliche Bakterium kann überall vorkommen. Es dringt über kleinste Wunden in den Körper ein. Die von ihm ausgeschiedenen Giftstoffe verursachen als Nervengift schwere Muskelkrämpfe und Lähmungen auch der Atemmuskeln. Selbst die moderne Intensivmedizin kann nicht alle Erkrankten retten.
Kinderlähmung (Polio)
Neben stummen und leichteren Krankheitsverläufen kann es auch zu schwersten Erkrankungen mit bleibenden Lähmungen kommen. Selbst bei einer unbemerkten „stummen“ Infektion können noch nach Jahren oder Jahrzehnten Spätfolgen auftreten. Die durch ein Virus ausgelöste Erkrankung lässt sich nicht direkt behandeln. Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO propagierte Ausrottung der Kinderlähmung ist bislang noch nicht gelungen. Bei Reisen in nicht poliofreie Gebiete ist eine Ansteckung möglich, wenn kein Impfschutz besteht. Der derzeit eingesetzte Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Erreger mehr. Damit besteht keine Gefahr, durch die Impfung Lähmungen zu erleiden.
Keuchhusten
Die durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und ist hochgradig ansteckend. Typische Kennzeichen sind bellender Husten und nächtliche Atemnot. Sogar Atemstillstände mit Todesfolge sind möglich. Weitere mögliche Komplikationen sind Krampfanfälle und Gehirnbeteiligungen, die auch Dauerschäden hinterlassen können. Anders als die früher eingesetzten Impfstoffe sind moderne Impfstoffe gut verträglich.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Vor der Einführung der Schutzimpfung war dieses Bakterium der häufigste Erreger einer eitrigen Hirnhautentzündung bei Kindern. Außerdem kann es eine Entzündung des Kehldeckels verursachen, bei der Erstickungsgefahr droht.
Hepatitis B
Das Hepatitis B-Virus wird hauptsächlich durch Kontakt mit infiziertem Blut und durch ungeschützten Geschlechtsverkehr sowie bei der Geburt von der infizierten Mutter auf das Kind übertragen. Die von ihm verursachte Leberentzündung verläuft bei Erwachsenen in 5-10% der Fälle, bei Säuglingen dagegen in fast 80% der Fälle chronisch. Die chronische Erkrankung kann zu einer Zerstörung der Leber und zu Leberkrebs führen.
Masern
Bei den Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung. Sie schwächt vorübergehend die körperliche Abwehr. Dies kann Komplikationen an Bronchien, Lunge und Mittelohr verursachen. Ebenfalls möglich ist eine Entzündung des Gehirns; hierbei treten auch heute noch relativ häufig Todesfälle oder Dauerschäden auf.
Mumps
Diese Viruserkrankung verläuft in der Regel gutartig. Allerdings sind bleibende Schäden möglich, etwa Hörschäden oder bei Knaben Sterilität durch Hodenentzündung. Außerdem kann sich eine Hirnhautentzündung entwickeln. Eine weitere mögliche Komplikation ist eine Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis).
Röteln
Bei den Erkrankten selbst verursachen Röteln nur sehr selten Komplikationen. Die Schutzimpfung gegen diese Viruserkrankung dient vor allem dem Schutz ungeborener Kinder: Steckt sich eine Schwangere mit Röteln an, kann ihr Kind schwere Missbildungen an Gehirn, Augen und Herz erleiden. Da Jungen potenzielle Infektionsquellen für Schwangere ohne Impfschutz darstellen, sollten auch sie geimpft werden.
Varizellen (Windpocken)
Den Namen „Windpocken“ verdankt diese Viruserkrankung ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit. Eine Erkrankung im Kindesalter bewirkt meist lebenslange Immunität. Infiziert man sich erst als Erwachsener, verläuft die Krankheit im Allgemeinen schwerer und verursacht häufiger Komplikationen. Die für die Windpocken verantwortlichen Erreger sind auch Auslöser der Gürtelrose. Die Impfung gegen Windpocken (Varizellen) wird meist im Alter von 11-14 Monaten durchgeführt. Obwohl von der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlen, wird diese Schutzimpfung noch nicht von den Krankenkassen übernommen.
Regelimpfungen bei Erwachsenen
Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie
Im Erwachsenenalter soll der Impfschutz gegen Wundstarrkrampf und Diphtherie in der Regel alle 10 Jahre aufgefrischt werden.
Weitere Impfungen
Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) zwei weitere Impfungen:
- Schutzimpfung gegen die Virusgrippe (Influenza). Hier muss jährlich geimpft werden, da sich der Erreger häufig verändert.
- Impfung gegen Pneumokokken. Diese Bakterien können schwere Lungen- und Hirnhautentzündungen verursachen. Sie sollte alle sechs Jahre aufgefrischt werden.
Bei immungeschwächten Patienten, z.B. Diabetikern, sind diese beiden Impfungen auch vor Vollendung des 60. Lebensjahres Kassenleistungen.
Indikationsimpfungen
- Hepatitis A
- FSME
- Meningokokken-Erkrankungen
- Tollwut
Impfplan der Ständigen Impfkommission (STIKO) (Stand 11. August 2006)
| Impfstoff bzw. Antigen- Kombinationen |
Lebensmonat | Lebensjahr | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geburt | 2 | 3 | 4 | 11-14 | 15-23 siehe a) |
5-6 siehe a) |
9-17 siehe a) |
ab 18 | ≥60 | |
| T1 – Tetanus | - | 1. | 2. | 3. | 4. | - | A | A | A5 alle 10 Jahre |
|
| D/d1 b) – Diphterie | - | 1. | 2. | 3. | 4. | - | A | A | A5 alle 10 Jahre |
|
| aP/ap – Keuchhusten (Pertussis) | - | 1. | 2. | 3. | 4. | - | A | A | - | - |
| Hib1 - Haemophilus influenzae Typ b | - | 1. | 2.c) | 3. | 4. | - | - | - | - | - |
| IPV1 - Poliomyelitis | - | 1. | 2.c) | 3. | 4. | - | - | A | - | - |
| HB1 - Hepatitis B | siehe d) | 1. | 2.c) | 3. | 4. | - | - | G | - | - |
| Pneumokokken2 | - | 1. | 2. | 3. | 4. | - | - | - | - | S alle 6 Jahre |
| Meningokokken | - | - | - | - | 1.e) ab vollendetem 12. Monat | - | - | - | - | |
| MMR3 - Masern, Mumps, Röteln | - | - | - | - | 1. | 2. | - | - | - | - |
| Windpocken (Varizellen) | - | - | - | - | 1. | siehe f) | - | S/I/B/P | - | |
| Influenza (Virus-Grippe)4 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | S jedes Jahr |
| Quelle: STIKO/Robert-Koch-Institut | ||||||||||
Erläuterungen der STIKO zum Impfplan:
Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen von D/d, T, aP/ap, HB, Hib, IPV sind verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstelers zum Impfalter und zu den Impfabständen zu beachten.
- A
- Auffrischimpfung, diese sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der vorhergehenden letzten Dosis erfolgen
- G
- Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes
- S
- Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen
- I
- Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter
- B
- Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung und dem G 42 und aus hygienischer Indikation
- P
- Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen bzw. andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen in Familie und Gemeinschaft - bei Windpocken empfohlen für
- ungeimpfte Schwangere ohne Varizellen-Anamnese
- immundefiziente Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellen-Immunität
- Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Windpocken erkrankte
- a)
- Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft und ggf. vervollständigt werden.
- b)
- Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit reduziertem Diphterietoxoid-Gehalt (d) verwendet.
- c)
- Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann diese Dosis entfallen.
- d)
- Bei allen Schwangeren muss nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, das Serum auf das Hepatitis B surface Antigen (HBsAg) untersucht werden. Wird dieser Eiweißkörper, der Oberflächenbestandteil des Hepatitis-B-Virus ist, entdeckt, ist bei dem Neugeborenen innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt mit der Immunisierung gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden simultan die erste Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin verabreicht. Die Grundimmunisierung wird einen Monat nach der 1. Impfung durch eine 2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch eine 3. Impfung vervollständigt.
Bei Neugeborenen (auch Frühgeborenen) von Müttern, deren HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort nach der Geburt die Kontrolle nicht möglich ist, wird die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff ebenfalls unmittelbar nach der Geburt begonnen.
Wird eine Mutter nachträglich positiv auf HBsAg getestet, kann die passive Immunisierung des Neugeborenen binnen 7 Tagen nach der Geburt nachgeholt werden. - e)
- Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff oder MMR- und Varizellen-Impfstoff (MMRV) gegeben werden.
- f)
- Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffs MMRV sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen.
- 1
- Abstände zwischen den Impfungen min. 4 Wochen, Abstand zwischen vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate
- 2
- Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren.
- 3
- Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen
- 4
- jährlich mit dem von der »Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Impfstoff
- 5
- jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis
Hinweis
Obwohl die Ständige Impfkommission (STIKO) seit kurzem die Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken empfiehlt, übernehmen die meisten Krankenkassen bisher nicht die Kosten für diese Impfungen.
Weitere Informationen zu Schutzimpfungen
»Impfseiten des Robert-Koch-Instituts
Allgemeine Informationen zu Schutzimpfungen für Patienten und Ärzte, die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie Antworten auf häufige Fragen. Leider liegt ein Großteil der Informationen nur als PDF vor.
»Landesgesundheitsamt Niedersachsen: Informationen zu Infektionskrankheiten
Obwohl in erster Linie an Gesundheitsprofis gerichtet, bietet diese Website auch medizinischen Laien wertvolle Informationen. So werden neben den bekannten Kinderkrankheiten auch Erkrankungen wie SARS behandelt.
»fit for travel
Reisemedizinischer Informationsdienst des Tropeninstituts München in Zusammenarbeit mit dem Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline, enthält umfangreiche Informationen zu Reiseimpfungen.
»Service Impfen Aktuell
Informationsportal zu allen Impffragen mit Artikeln zu Impfungen und Infektionskrankheiten sowie verschiedenen Selbsttests - ein Angebot des Impfstoffherstellers Aventis Pasteur MSD.
Merkblätter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Schutzimpfungen
»Schutzimpfungen für Kinder - Merkblatt für Eltern (PDF, 180 KB)
»Impfungen im Erwachsenenalter (PDF, 170 KB)

