Ihr Termin bei uns
Unsere Praxis ist eine Terminpraxis. Dies bedeutet, dass Sie vor Ihrem Besuch bei uns einen Termin vereinbaren sollten. Das hilft uns und Ihnen: Wir können Zeit für Sie einplanen, und Sie müssen nicht endlose Stunden im Wartezimmer verbringen, bis Sie an die Reihe kommen. Bei der Terminplanung können Sie uns helfen: Wenn Sie Angehörige, etwa Ihre Kinder, mitbringen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir ausreichend Zeit einkalkulieren können - dies hilft allen Patienten, die unsere Sprechstunden besuchen.
In Notfällen sind wir natürlich immer für Sie da.
Haben Sie als „normaler“ Besucher unserer Praxis bitte Verständnis, dass Notfälle Vorrang haben. Auch wenn Sie einen Termin haben, lassen sich Wartezeiten nicht immer vermeiden.
Das sollten Sie mitbringen
Vergessen Sie bitte nicht, Folgendes mitzubringen:
- Ihre Versichertenkarte
- falls nötig weitere Unterlagen wie Impfausweis o.ä.
- sofern nötig Röntgenaufnahmen oder weitere für die Behandlung benötigte Unterlagen
- beim ersten Besuch im Quartal zehn Euro Praxisgebühr, ansonsten Ihre
- Quittung über bereits bezahlte Praxisgebühr
Die Praxisgebühr
Seit dem 1. Januar 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut muss danach von Ihnen 10 € bei Ihrem ersten Praxisbesuch pro Quartal verlangen. Die Praxisgebühr wird vor der Behandlung fällig.
Diese Praxisgebühr gehört nicht dem Arzt, sondern Ihrer Krankenkasse. Die Einnahmen aus der Praxisgebühr werden vom Arzthonorar abgezogen.
Keine 10 € sind zu zahlen bei:
- Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Behandlung nach Überweisung
- Früherkennung, Vorsorge und Impfung
- Vorlage einer von der Krankenkasse ausgestellten, aktuellen Zuzahlungsbefreiung
Achtung: Alle Befreiungsbescheinigungen werden jeweils zum Jahresbeginn ungültig. Eine erneute Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse erst, wenn die im Laufe eines Jahres von Ihnen selbst gezahlten Aufwendungen für Behandlung und Arzneimittel 2% (bei chronisch Kranken 1%) Ihres jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen.
Auch beim Hausbesuch
Die Praxisgebühr ist auch im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, also bei einer Behandlung in der Ärztlichen Bereitschaftspraxis oder bei Hausbesuchen und ebenso bei einer ambulanten Behandlung in einer Klinik zu zahlen.
Bitte halten Sie beim ersten Praxisbesuch in einem Quartal 10 € in bar bereit. Nach Zahlung der Praxisgebühr erhalten Sie eine Quittung. Bewahren Sie diese Quittung bitte sorgfältig auf und legen sie bei weiteren Arztkontakten im selben Quartal vor.
Notdienst und Praxisgebühr
Sollten Sie den ärztlichen Notdienst als erste ärztliche Leistung in einem Quartal wahrnehmen, müssen Sie die Praxisgebühr dort bezahlen. Dafür müssen Sie bei Ihrem nächsten Hausarztbesuch in diesem Quartal keine zehn Euro mehr mitbringen, sondern nur die entsprechende Notfallquittung.
Umgekehrt gilt diese Regelung leider nicht: Wenn Sie in einem Quartal bereits bei Ihrem Hausarzt waren, müssen Sie trotzdem zehn Euro zahlen, wenn Sie später in diesem Quartal den Notdienst in Anspruch nehmen. Ein kleiner Trost: Auch beim Notdienst werden nur beim ersten Mal zehn Euro fällig - wenn Sie ihn öfter in einem Quartal brauchen, reicht nach dem ersten Mal die Notfallquittung. Diese Notfallquittung ist eine nur im Rahmen des Notdienstes ausgestellte Quittung und nicht die „normale“ Quittung für die Praxisgebühr.
Achtung: Wenn Sie die Praxisgebühr für das jeweilige Quartal bereits entrichtet haben, sollten sie die entsprechende Quittung beim nächsten Arztbesuch dabei haben. Ansonsten müssen wir leider die Praxisgebühr noch einmal erheben. Sie müssen dann zwar nicht zwei Mal bezahlen - sobald Sie die Quittung nachreichen, erhalten Sie die doppelt entrichtete Gebühr zurück. Aber sie verringern Ihre Umstände und unseren Verwaltungsaufwand, wenn Sie die Quittung gleich mitbringen.

